Die staatliche Regulierung hinkt der schnellen technologischen Entwicklung fast immer hinterher. So ist es auch beim Thema Blockchain. Zudem hat sich die Schweiz in den letzten Jahren zu einem der weltweit wichtigsten Standorte für Blockchain-Firmen und -Geschäftsmodelle entwickelt. Diese Firmen sind auf Rechtssicherheit angewiesen. Es herrscht folglich Handlungsbedarf. Der Bundesrat macht nun mit der Veröffentlichung eines Berichts der Arbeitsgruppe Blockchain / ICO des Bundes Blockchain zum gesetzgeberischen Thema. Damit liegt eine detaillierte Bestandsaufnahme der gesetzlichen Herausforderungen vor, die sich durch die neuen Geschäftsmodelle ergeben. Er verzichtet auf die Schaffung eines eigenen Blockchain-Gesetzes und passt stattdessen bestehende Gesetze im Zivil- und Finanzmarktrecht an.
Es ist zu begrüssen, dass die Schweiz einen pragmatischen Ansatz wählt. Für mich ist indes klar: Diesem Bericht muss nun rasch die legislatorische Umsetzung folgen. Die Schweiz braucht diese Sicherheit als Basis für die weitere Entwicklung. Eine verbindliche Agenda des Regulators will auch das von der Swiss Blockchain Federation kürzlich lancierte 10-PunkteProgramm zur Stärkung der Blockchain-Technologie in der Schweiz. Dieses Positionspapier formuliert gesellschaftspolitische, regulatorische und standortpolitische Anliegen für einen erfolgreichen Blockchain-Standort Schweiz. Aus dem White Paper der Blockchain Taskforce, aus der die Swiss Blockchain Federation Ende Oktober 2018 hervorgegangen ist, sind verschiedene Punkte des heutigen Berichts des Bundes aufgenommen worden, so etwa eine im Zivilrecht vorgeschlagene Änderung für die Übertragung von Token. Token, die eine Rechtsposition (Forderung, Mitgliedschaft, dingliches Recht) abbilden und repräsentieren, sollen nach dem Willen der Benutzer eine ähnliche Funktion erfüllen, wie dies heute und traditionellerweise die Wertpapiere tun. Da ein Eintrag in einem den interessierten Kreisen zugänglichen, dezentralen Register ähnlich wie der Besitz eines Wertpapiers Publizität zu schaffen vermag, scheint es gerechtfertigt, diesem Eintrag ähnliche Rechtswirkungen zuzuerkennen. Der Bundesrat schlägt zur Erhöhung der Rechtssicherheit eine Anpassung des Wertpapierrechts vor. Dabei sollen die bewährten Grundsätze des Wertpapierrechts soweit möglich beibehalten werden.
Ein weiteres Beispiel ist das Insolvenzrecht. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, dass die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses aus der Konkursmasse gesetzlich abschliessend geklärt wird. Vorauszusetzen wäre, dass diese Vermögenswerte dem Dritten individuell eindeutig zugeordnet werden können. Nach Ansicht des Bundesrates ist im vorliegenden Zusammenhang zusätzlich zu prüfen, ob auch im Hinblick auf nicht vermögenswerte Daten ein Anspruch auf Aussonderung geschaffen werden sollte. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen der geplanten Vernehmlassung eine entsprechende Gesetzesänderung vorschlagen.
Die Swiss Blockchain Federation wird die regulatorischen Arbeiten weiter konstruktiv begleiten, mit dem Ziel, die Attraktivität des Blockchain-Standorts Schweiz zu stärken und auszubauen.