Bereits haben die Aufbauarbeiten zur BASELWORLD, welche vom 27. März – 3. April 2014 durchgeführt wird, begonnen. Nachdem die weltweit wichtigste Veranstaltung der Uhren- und Schmuckindustrie 2013 im neu erstellten Hallenkomplex mit 17 Prozent mehr Besuchern gegenüber 2012 einen neuen Rekord aufstellen konnte, blicken die Verantwortlichen optimistisch auf die diesjährige Ausgabe. Weiterhin zu reden gibt allerdings der Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der 2012 für den Messebau für allgemeinverbindlich erklärt worden ist
Interview mit Christian Jecker von Niggi Freundlieb
Seit 1. Juni 2012 gilt für den Messestandbau der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Schreinergewerbes. Und per 1. Januar 2013 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine neue Weisung zum «Vorgehen zur Überprüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit von ausländischen Dienstleistungserbringern» erlassen. Die Messeveranstalterin MCH Group, zu der unter anderem in Messe Basel gehört, macht grosse Fragezeichen hinter diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Schweizer Messebau. Sie ist der Meinung, dass diese Bestimmungen den Besonderheiten des Standbaugewerbes und des Messewesen in keiner Art und Weise gerecht werden – insbesondere bei einer grossen internationalen Messe. Die Erfahrungen anlässlich der Weltmesse für Uhren und Schmuck BASELWORLD 2013 haben zudem gezeigt, dass es den Kontrollorganen an den notwendigen Ressourcen fehlt und die diesbezüglichen Weisungen der Behörden alles andere als klar sind.Dennoch will die MCH Group auch bei der BASELWORLD 2014 ihre Verantwortung wahrnehmen und die Kontrollorgane unterstützen, unter anderem mit einer neuen Zutrittskontrolle für die Standbauer. Sie sieht in den aktuellen arbeitsrechtlichen Rahmenbedinungen allerdings eine ernsthafte Gefährdung für die Durchführung der BASELWORLD in Basel. Denn nachhaltige Zukunftslösungen, welche den sozialpartnerschaftlichen Anliegen sowie den Anforderungen an einen international wettbewerbfähigen Standort gleichermassen gerecht werden, sind im Moment (noch) in weiter Ferne. Weder die staatlichen Behörden noch die Sozialpartner haben bisher die Rezepte für die Durchsetzung ihrer eigenen Bestimmungen gefunden.
Im Gespräch mit dem Geschäftsführer erklärt Christian Jecker, Leiter Unternehmenskommunikation MCH Group, warum die geltenden Bestimmungen nicht zuletzt auch juristisch fragwürdig sind. Und warum es ein gefährliches Spiel mit dem Feuer sein kann, wenn die Gewerkschaften ausgerechnet die BASELWORLD als «Kampf-Plattform » für ihre politische Agenda benutzen.
Geschäftsführer: Hält sich die MCH Group in Bezug auf den Standbau an die gesetzlichen Bestimmungen?
Christian Jecker: Für die MCH Group ist es selbstverständlich, dass sie sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen hält und ihre Verantwortung wahr nimmt, dass diese auch von ihren Geschäftspartnern eingehalten werden. Man muss sich in Bezug auf den GAV Messebau aber der Rolle der MCH Group bewusst sein: Als Eigentümerin und Betreiberin des Messegeländes sowie als Messeveranstalterin ist die MCH Group ein Dienstleistungserbringer für Veranstalter und Aussteller. Auftraggeber der Standbauer sind die Aussteller, diein der Wahl der Standbaufirmen frei sind. Die Rolle der Messegesellschaft ist nicht vergleichbar mit derjenigen eines Bauherren, welcher grundsätzlich die Einhaltung der gesetzlichen und sozialpartnerschaftlichen Vorgaben bei den Auftragnehmern durchsetzen und dafür auch solidarisch haftbar gemacht werden kann. Erlass und Vollzug von gesetzlichen Bestimmungen sind Sache der Behörden, für die Ausarbeitung und Umsetzung von sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen sind die Sozialpartner zuständig. Die Verantwortung für die Durchsetzbarkeit – beziehungsweise Nicht-Durchsetzbarkeit – der gesetzlichen Bestimmungen und sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen kann nicht der MCH Group übertragen werden.
Warum lassen sich Ihrer Ansicht nach der GAV und die bestehenden Weisungen nicht auf den Messestandbau anwenden?
Messebau ist nicht mit dem Schreinergewerbe vergleichbar. Auf- und Abbau einer Messe müssen möglichst schnell und auf einen klar definierten Zeitpunkt erfolgen. Es gehört deshalb zum Beruf des Standbauers, in kurzer Zeit eine intensive Leistung zu erbringen. Standbauer sind ausgewiesene Spezialisten, die an verschiedenen Standorten arbeiten. Viele von ihnen arbeiten als Selbständige und erbringen beim Aufbau einer Messe ihre Leistungen oft für mehrere Auftraggeber. Insbesondere bei der BASELWORLD präsentieren sich die internationalen Uhren- und Schmuckmarken mit einzigartigen, technisch sehr komplexen und bezüglich der Materialien äussert hochwertigen Messeständen. Produktion und Errichtung dieser Stände erfordern viel Know-how und Erfahrung. Viele BASELWORLD-Aussteller arbeiten deshalb mit Standbaufirmen zusammen, die für sie auch in anderen Ländern oder gar weltweit tätig sind. Die nationalen Messebau-Kapazitäten reichen bei der BASELWORLD bei weitem nicht aus. Auf- und Abbau der BASELWORLD sind nur mit einer grossen Zahl ausländischer Standbauer zu bewerkstelligen, die überwiegend aus dem europäischen Raum kommen. Auf Grund der grossen Nachfrage nehmen diese den einheimischen Anbietern keine Aufträge weg.
Gibt es abgesehen von diesen Besonderheiten weitere Gründe, weshalb, die MCH Group die geltenden rechtlichen Bestimmungen für den Messebau alsfragwürdig bezeichnet?
Da gibt es tatsächlich noch einige Gründe: Der GAV Messebau und die SECO-Weisung betreffend Selbständigkeit sind ohne Vernehmlassung der Standbaubranche entschieden worden. Hinsichtlich der BASELWORLD 2013 traten sie in Kraft, als die Auftragsvergabe schon erfolgt war. Weil der GAV Messebau nur dort gilt, wo ein GAV Schreinergewerbe besteht, gilt er nicht in allen Schweizer Kantonen oder Regionen. Auch wenn in „GAV-losen“ Kantonen, wie zum Beispiel in Genf, materiell ähnliche Bestimmungen eingeführt werden sollen, ist es für die Betroffenen schwer verständlich und auch stossend, dass nicht überall die gleichen Bestimmungen und die gleichen Kontrollverfahren gelten, beziehungsweise zur Anwendung kommen.
Für besonders problematisch halten wir die SECO-Weisung zum «Vorgehen zur Überprüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit von ausländischen Dienstleistungserbringern». Diese richtet sich an die Kontrollorgane, als Grundlage für die Kontrolle der Selbständigkeit. Sie hat nicht den Status einer gesetzlichen Verordnung. Wie weit sie für selbständige Standbauer rechtlich unmittelbar verbindlich ist, ist unklar. Ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt es (noch) nicht.
Zu weiteren rechtlichen Unklarheiten führt die Tatsache, dass arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Praxis nicht übereinstimmen. So wird im Falle von Scheinselbständigkeit vom Arbeitgeber die Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gefordert, nicht aber die Einhaltung des Schweizer Sozialversicherungsrechts.
Die flankierenden Massnahmen zum Schutze des einheimischen Gewerbes im Rahmen der Personenfreizügigkeit sind letztlich eine Frage auf der Ebene der bilateralen EU-Abkommen. Ob Massnahmen wie die SECO-Weisung seitens der EU tatsächlich toleriert werden, ist fraglich.
Warum gefährden Ihrer Meinung nach die geltenden Bestimmungen die BASELWORLD? Und was wären denn aus Sicht der MCH Group zielführende Lösungsansätze?
Die Schweizer Sonderregelung geht weit über die internationalen Standards hinaus und führt zu markant höheren Kosten, zu einer kaum zu bewältigenden Administration sowie unter Umständen zu langwierigen Sanktions- und Rechtsverfahren.
Die Rahmenbedingungen müssten dahingehend modifiziert werden, dass sie für Messeveranstalter international wettbewerbsfähig sind, für Aussteller den internationalen Branchen-Standards entsprechen und für Standbauerfirmen und Selbständige rechtssicher sowie in Bezug auf die Administration und die Praxis vollziehbar sind. Dies steht übrigens nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den sozialpartnerschaftlichen Anliegen.
Die Gewerkschaft Unia hat vorgeschlagen, dass die MCH Group die Arbeitszeiten der Standbauer erfassen und ein unabhängiges Lohnbüro mit der Lohnverwaltung beauftragen soll. Was sagen Sie dazu?
Die MCH Group sieht sich nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen ausser Stande, solche Aufgaben zu übernehmen. Die Arbeitszeiterfassung ist von Gesetzes wegen Sache der Arbeitgeber, und die MCH Group hat diesbezüglich keinerlei Kompetenzen. Ein unabhängiges Lohnbüro hätte alle Pflichten eines Arbeitgebers zu erfüllen, was die Rolle der MCH Group als Messeveranstalterin bei weitem übersteigt.
Wir haben jedoch für die BASELWORLD 2014 eine Zutrittskontrolle analog heute gängiger Zutrittskontrollen bei Grossbaustellen eingerichtet, was mit einem grossen logistischen Mehraufwand verbunden ist. Mit dieser Zutrittskontrolle soll die Arbeit der Kontrollorgane unterstützt werden, indem damit entsprechende Informationen über die Anwesenheit der Standbauer zur Verfügung stehen. Wir haben zudem die Information der Aussteller und Standbauer über die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen über verschiedene Kanäle weiter intensiviert. Dabei stützten wir uns auf die vom AWA Basel-Stadt angepassten und erweiterten Informationsunterlagen für die ausländischen Standbauunternehmen und Selbständigen.
Eigentlich ist es paradox, dass der Messebau und die BASELWORLD als «Kampf-Plattformen» für die Durchsetzung – oder weitere Verschärfung – der flankierenden Massnahmen benutzt werden. Denn gerade bei grossen Messen wie der BASELWORLD verfehlt der GAV Messebau die Intention des Schutzes des einheimischen Gewerbes, da das einheimische Angebot die Nachfrage nicht decken kann. Und bei ihnen zeigt es sich auch, dass die geltenden Bestimmungen bezüglich Kontrollen und Sanktionen nicht umsetzbar sind. Eine Konzentration der Aktivitäten der Kontrollorgane auf die BASELWORLD hat zur Folge, dass auf Grund mangelnder Ressourcen kaum mehr Kontrollen stattfinden, wo das einheimische Gewerbe wahrscheinlich weit «schutzbedürftiger» ist. Auch damit verfehlen die Massnahmen die eigentliche Intention.
Weitere Informationen
MCH Group AG
CH-4005 Basel
Telefon +41 (0) 58 200 20 20
Telefax +41 (0) 58 206 21 82
[email protected]
www.mch-group.com