Die Lehraufsicht nimmt nicht nur die Aufsicht über die berufliche Grundbildung, im Lehrbetrieb sowie den überbetrieblichen Kursen wahr, sie überwacht die Qualifikationsverfahren und organisiert auch die Ausbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben. Darüber hinaus berät und unterstützt die Lehraufsicht Unternehmen bei allen Fragen rund um die Ausbildung unbürokratisch und schnell. Im Interview mit dem «Geschäftsführer» erklärt Brigitta Spalinger, Leiterin der Lehraufsicht, wie es sich für Betriebe lohnt, Lehrlinge auszubilden, wie man Ausbildungsbetrieb wird und wie die Lehraufsicht den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite steht.
«Geschäftsführer»: Wieso lohnt es sich für einen Betrieb, Lehrlinge auszubilden?
Brigitta Spalinger: Es lohnt sich, Lehrlinge auszubilden, auch finanziell. Was die Kosten für auszubildende Betriebe anbelangt, kommt auch die 2012 erschienene Studie «Die duale Lehre: eine Erfolgsgeschichte – auch für die Betriebe» zum Schluss, dass Lernende mehrheitlich für die ausbildenden Betriebe in der Schweiz schon während der Lehrzeit einen Nettonutzen erzielen. Diese bereits dritte Kosten-Nutzen-Studie, welche von der Forschungsstelle für Bildungsökonomie an der Universität Bern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie durchgeführt wurde, berechnete, dass sich der
Nettonutzen im Jahr 2009 über alle Lehrverhältnisse gerechnet auf 474 Mio. CHF, bei Bruttoinvestitionen von 5.35 Mia. CHF seitens der Unternehmen, summierte.
Es zählen aber nicht nur monetäre Aspekte?
Es wäre aber grundfalsch, die Ausbildung von Lernenden nur unter rein monetären Aspekten zu sehen. Mit der Ausbildung machen die Unternehmen etwas für ihre Zukunftssicherung. Sie geben kostbares Wissen an den Nachwuchs weiter und sorgen dafür, dass dieses nicht nur erhalten, sondern durch permanenten Wissenstransfer vergrössert wird. Es spielen aber noch weitere Faktoren eine Rolle. Wer, wie ein Berufsbildner, junge Menschen in seinem Betrieb ausbildet, der hat eine grosse Motivation, nicht nur das fachliche Wissen zu vermitteln, sondern auch die Leidenschaft für seinen Beruf weiterzugeben.»
Wie wird man Lehrbetrieb?
Den Vorwurf, Bürokratie und administrative Hürden würden Betriebe davon abhalten, Lehrlinge auszubilden, lasse ich nicht gelten. Für die gesetzlich vorgeschriebene Bildungsbewilligung braucht es eigentlich nur ein Formular, wo potenzielle Lehrbetriebe Fragen zu ihrem Betrieb beantworten und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Dabei geht es um die Motivation, Jugendliche auszubilden, ob ein geeigneter Arbeitsplatz, eine durch die Firma bestimmte Person mit erforderlicher Berufsausbildung zur Verfügung steht und das entsprechende Fachwissen vorhanden ist. Nach Prüfung des Gesuchs durch den zuständigen Berufsinspektor oder der Berufsinspektorin nimmt die Lehraufsicht mit dem Unternehmen Kontakt auf und vereinbart einen Termin, an dem sie zusammen mit einem Mitglied der Fachkommission des zuständigen Berufsverbandes den Betrieb besucht.
Wie geht es dann weiter?
Erfüllt der Betrieb die gesetzlichen Anforderungen für die Ausbildung, erteilt der Kanton die entsprechende Bewilligung. Die im Betrieb für die Ausbildung verantwortliche Person muss nun den obligatorischen, fünftägigen Ausbildungskurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner besuchen. Dort lernen die Ausbildungsverantwortlichen die für die Betriebe geltenden gesetzlichen Grundlagen, wie man Lehrlinge rekrutiert und richtig instruiert und ausbildet oder wie die Ausbildung geplant werden kann. Weitere Kursinhalte sind Lektionen in Führungsfragen, Psychologie und Kommunikation. Berufsbildnerinnen und Berufsbildner können mit dem Diplom-Bildungslehrgang noch eine zusätzliche Qualifikation erlangen. Dieser Lehrgang schliesst mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom ab.
Wer bestimmt, wie eine Lehrlingsausbildung insgesamt oder Lehrinhalte auszusehen haben?
Darüber entscheiden nicht wir, sondern die Berufsverbände. Allerdings kann die Lehraufsicht die Qualität der jeweiligen betrieblichen Ausbildung überprüfen und/oder einen schriftlichen Qualitätsnachweis (QualiCarte) verlangen. Für Betriebe, welche nicht in der Lage sind, ihren Lernenden genügend Aufgaben anzubieten, um die Ausbildung abwechslungsreich zu gestalten, kann eine Verbundlehre die Lösung sein. Bei diesem Modell ergänzen sich verschiedene Betriebe mit ihren Tätigkeiten und gewährleisten so ihren Lernenden eine umfassende Bildung in beruflicher Praxis.
Wie sieht denn die Unterstützung der Lehraufsicht für die Betriebe aus?
Die Aufgaben der Lehraufsicht gehen aber über die Evaluierung, ob sich ein Betrieb dazu eignet, Lehrlinge auszubilden, oder die Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Normen und Vorschriften weit hinaus. Ebenso wichtig ist es, die Unternehmen auf dem Weg zum Ausbildungsbetrieb mit Rat und Tat zu begleiten. Die Lehraufsicht ist für die Ausbildungsbetriebe, aber auch für die Lernenden erste Ansprechpartnerin bei Fragen oder Problemen und berät auf unbürokratische Weise. Bei Fragen zum Lehrvertrag, Schwierigkeiten in der Ausbildung, Problemen in der Berufsfachschule, Interesse an einer Zusatzausbildung, nicht bestandener Prüfung oder Auflösung des Lehrvertrags haben wir für die Betriebe und für die Lernenden immer ein offenes Ohr und helfen gerne und effektiv.