Kredite gibt es sehr vielfältige. Den verschiedenen Kreditarten gemeinsam ist, wie sie zustande kommen. Eine Person, der Kreditgeber oder auch Gläubiger genannt, leiht einer anderen Person, der Kreditnehmer oder auch Schuldner genannt, Geld aus für eine bestimmte Zeit und gegen eine Gegenleistung. Gläubiger und Schuldner können nicht nur natürliche Personen sein, sondern auch juristische, beispielsweise Unternehmen oder Institutionen.
Bei der Gegenleistung handelt es sich meist um eine Zinszahlung. Der Schuldner muss dem Gläubiger dabei nicht nur den ausgeliehenen Betrag zurückzahlen, sondern auch Kreditzinsen. Rückzahlung und Zinszahlungen erfolgen meist in genau definierten Raten. Es können noch weitere Kosten hinzukommen, wie Kosten für eine eventuelle Versicherung oder für die Administration des Kreditvertrags und des Kreditkontos.
Die Kreditvergabe ist abhängig von der Bonität des Kreditnehmers. Dabei hängt nicht nur die Kreditzusage oder -ablehnung direkt mit der Bonität zusammen. Auch die Kreditzinssätze sind daran gekoppelt. Ist die Bonität sehr gut, gibt es die Kreditzusage ohne Probleme. Die Zinsen sind niedrig. Ist die Bonität hingegen nicht so gut, gibt es vielleicht dennoch die Zusage, allerdings mit höheren Zinsen. Bei schlechter Bonität gibt es meist ohne Umschweife eine Absage.
Für die meisten Banken ist die Kreditvergabe das wichtigste Geschäft. Bei einigen Banken sind Hypothekenkredite von zentraler Bedeutung, bei anderen Firmen- und Privatkredite. Folgende Kreditarten lassen sich unterscheiden: Bankkredit, Barkredit, Blankokredit, Geschäftskredit, Hypothek, Kleinkredit, Konsumkredit, Kontokorrentkredit, Lombardkredit, Mikrokredit, Privatkredit, Ratenkredit, Roll-over-Kredit.
Der Konsumkredit
Ein Konsumkredit ist ein Kredit, den Kreditnehmer für den privaten Konsum in Anspruch nehmen. Bankkunden können sich damit die unterschiedlichsten Wünsche erfüllen, beispielsweise ein neues Auto, eine Reise, den Möbelkauf oder den Kauf von Elektronik. Bei diesem Kredit kommen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit zur Anwendung. Das Gesetz enthält zwingende Vorgaben und Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten vor Überschuldung.
In der Schweiz ist der Konsumkredit vor allem im Zusammenhang mit dem KKG, dem Konsumkreditgesetz, bekannt. Wenn ein Kredit unter die Kriterien des KKG fällt, unterliegt er auch dessen Bestimmungen. Es kann sich dabei um eine Ratenzahlungsvereinbarung, einen Barkredit, einen Festkredit, einen Kontokorrentkredit oder auch einen Leasingvertrag handeln.
Ein Konsumkredit nach KKG ist jeder Kredit an eine Privatperson, dessen Laufzeit mehr als drei Monate beträgt und der eine Höhe von 500 bis 80‘000 Franken hat. Privatkredite mit einer kürzeren Laufzeit und einer höheren oder niedrigeren Kreditsumme sind keine Konsumkredite. Auch Firmen- oder Geschäftskredite unterliegen unabhängig von Höhe und Laufzeit nicht dem KKG.
Für Konsumkredite ist im Gesetz ein Höchstzinssatz festgelegt. Er ist abhängig vom aktuellen Zinsumfeld. Die Angebote sind vielfältig und höchst unterschiedlich. Es lohnt sich in jedem Fall, online die verschiedenen Angebote an Konsumkrediten gründlich zu vergleichen.
Der Geschäftskredit
Einen Geschäftskredit erhalten Unternehmungen oder Geschäfte. Darin liegt der wesentliche Unterschied zu einem privaten Kredit, kurz Privatkredit, den Privatpersonen erhalten. In der Schweiz ist der Gebrauch des Wortes Geschäftskredit eher unüblich. Gebräuchlicher sind Firmenkredit, Betriebskredit oder Unternehmenskredit. Er wird an Unternehmen und juristische Personen, beispielsweise Aktiengesellschaften oder GmbH, vergeben.
Die Verwendung kann sehr unterschiedlich sein. Es gibt den:
- Betriebsmittelkredit,
- Forschungskredit,
- Investitionskredit,
- Nachfolgefinanzierungskredit,
- Übernahmefinanzierungskredit und
- den Wachstumskredit.
Nicht nur Banken vergeben in der Schweiz einen Geschäftskredit. Der Gläubiger kann auch eine Nicht-Bank sein. Meist handelt es sich dabei um Online-Anbieter. Auch beim Geschäftskredit lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen. Dabei sollte das Augenmerk nicht einzig auf den Zinsen liegen, sondern die Gesamtkosten beinhalten. Zu den Gesamtkosten gehören auch administrative Gebühren und zusätzliche Kosten.
Der Tilgungskredit
Der Tilgungskredit heisst auch Tilgungsdarlehen oder Amortisationskredit. Er lässt sich unterteilen in Ratenkredit und Annuitätenkredit. Gemeinsam ist den beiden, dass sie innerhalb einer vordefinierten Laufzeit in Raten rückzahlbar sind. Das unterscheidet den Tilgungskredit vom endfälligen Kredit, der erst zum Laufzeitende vollständig zurückzuzahlen ist.
- Der Ratenkredit
Die Abzahlung erfolgt in Teilzahlungen. Allerdings sind die Raten nicht konstant. Sie setzen sich aus einem fest vereinbarten Tilgungsanteil und einem sinkenden Zinsanteil zusammen. Denn durch die Tilgung verringert sich die Restschuld immer weiter und dadurch verringert sich der Zinsanteil. In der Folge sinken die Raten während der Laufzeit.
- Der Annuitätenkredit
Dabei handelt es sich, wie beim Ratenkredit auch, um einen Tilgungskredit. Die Abzahlung erfolgt hier in konstanten Raten. Der Kreditbetrag zuzüglich Kosten und Zinsen wird durch die Anzahl der Raten geteilt. Hierbei wird meist ein effektiver Zinssatz angewendet. Konsumkredite sind per Konsumkreditgesetz immer Annuitätenkredite. Geschäftskredite sind ebenfalls sehr oft Annuitätenkredite, die der Schuldner über die vereinbarte Laufzeit tilgen muss.
Der Roll-over-Kredit
Ein Roll-over-Kredit liegt dann vor, wenn im Kreditvertrag ein variabler Zinssatz vereinbart ist. Dieser wird in vorher genau definierten Zeitabständen an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst. Ein Beispiel für den Roll-over-Kredit ist der Liborkredit oder die Liborhypothek. Bei diesen Krediten passt der Gläubiger den Zinssatz beispielsweise alle drei, sechs oder zwölf Monate an den Libor an. Der Begriff Roll-over-Kredit ist nicht zu verwechseln mit dem englischen «Rollover loan».