Durch die Revision des bestehenden Artikels 34 sowie des neuen Artikels 34a wird die zeitliche Koordination der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und des Sicherheitsnachweises geregelt sowie die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke festgelegt.
Im Jahr 2017 werden voraussichtlich zwei Kernkraftwerke im Rahmen der zu erstellenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb gemäss Richtlinie des ENSI (ENSI-A03, Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken, Oktober 2014) erbringen müssen. Die grundlegenden Anforderungen an den Sicherheitsnachweis sollen dafür neu auf Stufe Verordnung gehoben werden. Dafür ist eine Anpassung des bereits bestehenden Artikels 34 der Kernenergieverordnung notwendig. Die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis werden im neu zu schaffenden Artikel 34a verankert.
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