Der Bundesrat hat ein Abkommen mit Peru genehmigt zur kooperativen Umsetzung von Klimaschutzprojekten unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens. Es ist das weltweit erste solche Abkommen. Damit wird ein Standard gesetzt, wie bei internationalen Klimaschutzprojekten die doppelte Anrechnung von Emissionsverminderungen verhindert werden kann. Die von der Stiftung Klimarappen 2016 in Abstimmung mit dem eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation begonnenen Pilotaktivitäten für Klimaschutzprojekte gemäss Pariser Übereinkommen gaben den Anstoss zum jetzigen Abkommen. Die Stiftung Klimarappen war Teil der Schweizer Verhandlungsdelegation und hat das Abkommen mitgestaltet. Eine von der Stiftung Klimarappen finanzierte Pilotaktivität in Peru soll als erstes Klimaschutzprojekt unter dem Abkommen autorisiert werden.
Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Übereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Bis zu 12,5 Prozent ihrer Emissionen will sie dabei über die Finanzierung von Klimaschutzprojekten im Ausland vermindern. Das Pariser Übereinkommen sieht in Artikel 6 vor, dass Staaten zum Zweck kooperieren können, ihre Ambition bei der Verminderung von Treibhausgasemissionen zu steigern.
Mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Peru, das der Bundesrat heute genehmigt hat, einigen sich erstmals zwei Staaten auf die konkrete Umsetzung dieser nach Artikel 6 des Pariser Übereinkommens vorgesehenen freiwilligen Zusammenarbeit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich darin zur Anwendung einer robusten Methode, welche die doppelte Zählung von erzielten Emissionsverminderungen verhindert. Zudem definiert es klare Rahmenbedingungen für die internationale Übertragung der Verminderungen und deren Anerkennung durch Peru und die Schweiz.