Welche Auswirkungen hat das Nein zur BVG-Reform?
Durch das Nein an der Urne bleiben die aktuellen Parameter der beruflichen Vorsorge unverändert. Obwohl die Reform abgelehnt wurde, bleibt das Thema nach wie vor relevant und es bietet sich an, die Versicherungs- und Vorsorgelösungen Ihres Unternehmens als Ganzes zu überdenken und zu überprüfen. Nutzen Sie diese Chance und präsentieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber mit modernen und flexiblen Vorsorgelösungen.
Die Schweizer Bevölkerung hat die BVG-Reform abgelehnt. Mit der Initiative sollten die Finanzierung der zweiten Säule gestärkt, das Leistungsniveau erhalten sowie Teilzeitbeschäftigte und Personen mit tieferen Löhnen vermehrt in die berufliche Vorsorge eingebunden werden. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen.
Die BVG-Reform sollte die Situation von Versicherten im Obligatorium und solchen, deren Versicherungsschutz nur wenig über das Minimum hinausgeht, verbessern.
Welche Auswirkung hat die Ablehnung der BVG-Reform auf Arbeitgebende und Arbeitnehmende?
Durch das Nein an der Urne bleiben die derzeit gültigen Parameter der beruflichen Vorsorge unverändert.
Der Umwandlungssatz für neue Rentenbeziehende bleibt bei 6,8 Prozent, d.h. eine Person, die im Alter von 65 Jahren ein Altersguthaben von 100’000 Franken angespart hat, erhält weiterhin eine künftige jährliche Rente von 6’800 Franken. Die Reform hätte eine Reduktion auf 6,0 Prozent vorgesehen.
Die Beitragssätze für das Ansparen des Altersguthaben bleiben unverändert. Die BVG-Reform sah vor, die Altersabstufung von vier auf zwei Stufen zu reduzieren. Gleichzeitig wären die Beitragssätze leicht reduziert worden. Dies hätte insbesondere die Ausgaben für ältere Mitarbeitende reduziert.
Der Koordinationsabzug von 25’725 Franken und die Eintrittsschwelle von 20’050 Franken bleiben weiterhin in Kraft. Die BVG-Reform sah eine Ablösung des fixen Koordinationsabzuges durch einen variablen Abzug von 20 Prozent des AHV-Einkommens vor. Die Eintrittsschwelle sollte auf 19’845 Franken gesenkt werden.
Diese Massnahmen hätten das versicherte Einkommen und entsprechend auch die Sparbeiträge erhöht. Profitiert hätten davon insbesondere Teilzeitmitarbeitende und Mitarbeitende mit geringen Löhnen.
Durch die Beibehaltung von Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle und Sparbeitragssätzen bleibt die finanzielle Belastung für Unternehmen und Mitarbeitende im Vergleich zu heute unverändert.
Was sind die Folgen der abgelehnten BVG-Reform?
Die finanzielle Lage von Vorsorgestiftungen im BVG-obligatorischen bzw. obligatoriumsnahen Umfeld bleibt unverändert. Die gestiegene Lebenserwartung erfordert längere Rentenzahlungen, wobei die vorhandenen Alterskapitalien oft nicht ausreichen, um diese Zahlungsversprechen zu erfüllen. Dies zwingt Pensionskassen dazu, fehlende Mittel umzuverteilen. Konkret bedeutet dies, dass aktive Versicherte eine geringere Verzinsung erhalten, da die Mittel zur Ausfinanzierung von Leistungen benötigt werden.
Teilzeitmitarbeitende, Personen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen und Geringverdienende sind weiterhin grösstenteils vom BVG ausgeschlossen. Trotz Erwerbstätigkeit sparen diese Personen keine oder nur geringe Alterskapitalien an. Die Altersvorsorge dieser Personen bleibt daher schwierig und das Risiko, dass der künftige Lebensbedarf über Ergänzungsleistungen gedeckt werden muss, besteht weiterhin.
Diese und weitere Fragen sollen in einem weiteren Reformpaket der beruflichen Vorsorge angegangen werden.
Welche Optionen gibt es für Arbeitgebende nach dem Nein zur BVG-Reform?
Trotz Ablehnung der Reform haben Arbeitgebende die Möglichkeit, die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden aktiv zu gestalten, zu modernisieren und zu flexibilisieren. Eine proaktive Gestaltung der Vorsorgelösung kann Unternehmen auch auf dem Arbeitsmarkt Vorteile verschaffen, da sie sich potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern als zeitgemäss präsentieren können.
Die möglichen Massnahmen sind vielfältig. Beispielsweise können Sie neben dem bestehenden Standard-Versicherungsplan einen Plan mit zusätzlichen Sparoptionen anbieten. Ihre Mitarbeitenden können dann frei wählen, in welchem Plan sie sich versichern wollen. Wer die zusätzlichen Beiträge übernimmt, bleibt Ihnen überlassen. Wenn diese Kosten von den Mitarbeitenden getragen werden, ist dies für das Unternehmen kostenneutral. Übernimmt das Unternehmen einen höheren Anteil, erhöhen sich die Ausgaben für die Vorsorgebeiträge entsprechend.
Beschäftigen Sie viele Teilzeitmitarbeitende, sollten Sie prüfen, ob eine Senkung des Koordinationsabzugs möglich ist. Dies ermöglicht Teilzeitmitarbeitenden und Mehrfachbeschäftigten, ihr versichertes Einkommen zu erhöhen. Finanziell wirkt sich dies sowohl auf die Arbeitgebenden als auch auf die Mitarbeitenden aus, da die Beiträge auf den zusätzlich versicherten Löhnen gemeinsam zu tragen sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Verantwortlichen Ihrer Vorsorgestiftung zu kontaktieren. Diese werden Ihnen die notwendigen Informationen und Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit Sie als Arbeitgebende eine optimale Vorsorgelösung gestalten können.
BDO verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und informiert Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Umsetzung. Unsere erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten begleiten Sie gerne bei den anstehenden Aufgaben.
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