Die berufliche Vorsorge war immer schon ein aufwendiges Konstrukt. Doch der stetige Wandel, die zunehmende Regulierungsdichte und Intransparenz stellen immer höhere Anforderungen an die Beteiligten. Man kann durchaus von einer grossen Belastungsprobe der beruflichen Vorsorge sprechen.
Die letzten Teilbereiche der BVG-Strukturreform sind per 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es ist deshalb an der Zeit für seine Pensionskasse eine Standortbestimmung vorzunehmen, um festzustellen, ob die verantwortungsvollen Aufgaben korrekt umgesetzt sind.
Ein verantwortungsvoller Stiftungsrat ist heute gefordert: Einerseits muss er die Rechtsgrundlagen der eigenen Vorsorgestiftung kennen – Stiftungsurkunde, Organisationsregelement, Vorsorgereglement, Anlagereglement, Teilliquidationsreglement und Anschlussverträge – andererseits die gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Erlasse. So mussten aufgrund der Strukturreform die Reglemente entsprechend aktualisiert und angepasst werden.
Im Weiteren setzt eine solid geführte Pensionskasse eine zweckmässige Organisation voraus. Der Stiftungsrat muss seinen Entscheidungs- und Kontrollfunktionen nachkommen. Eine geeignete Hilfe stellt ein internes Kontrollsystem (IKS) dar, mittels welchem die klare Aufgabenteilung definiert wird.
Risiken erkennen
Nebst der Teilnahme an Stiftungsratssitzungen, gehört auch deren gewissenhafte Vorbereitung dazu. Die heutige Komplexität der beruflichen Vorsorge erlaubt es einem Stiftungsrat nicht mehr, an den Stiftungsratssitzungen durch Abwesenheit zu glänzen. Die Volatilität der Märkte und der Rahmenbedingungen erfordert besondere Massnahmen. Ungünstige Entwicklungen müssen rechtzeitig erkannt werden. So muss die Anlagestrategie bei ungünstiger Entwicklung auf den Finanz- und Kapitalmärkten überprüft werden. Grundsätzlich hat eine Anlagestrategie stets der Risikofähigkeit der Pensionskasse zu entsprechen. Der Stiftungsrat muss Risiken rechtzeitig erkennen und die jeweils notwendigen Massnahmen ergreifen.
Doch auch der Stiftungsrat selbst muss nebst seiner Führungsverantwortung aufzeigen, dass er integer ist und dies mittels einer jährlichen Loyalitätserklärung bestätigen.
Nicht erkennbare Kosten
Eine neue zusätzliche Herausforderung stellen die Bestimmungen gemäss Artikel 48a BVV2 dar, wonach die Kosten für die Vermögensverwaltung separat auszuweisen sind. Dieser Artikel verlangt auch, dass diejenigen Anlagen, bei welchen die Vermögensverwaltungskosten in der Betriebsrechnung nicht ausgewiesen sind, im Anhang detailliert auszuweisen sind. Somit werden in der Betriebsrechnung wie bis anhin die Vermögensverwaltungskosten aufgeführt. Die in den Kollektivanlagen intransparenten oder «versteckten» Kosten müssen mittels dem «total expense ratio» (TER) berechnet werden und sind neu im Anhang aufzuführen. Nun gibt es viele Anlagen wie Hedge Funds, Private Equity Funds oder Structured Notes, welche nicht berechnet werden können. Diese sind im Anhang detailliert auszuweisen. Erschwerend kommt neu dazu, dass die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) im Dezember 2012 eine Weisung publiziert hat, welche weitergehende Ausweispflichten vorsieht als im Gesetz. So wurde für die Berechnung der «versteckten» Kosten für die Kenngrösse des TER eine eigene Kenngrösse geschaffen, den TER OAK. Mit der schnellen Einführung der Strukturreform und aufgrund der verspäteten Weisung der Oberaufsichtskommission ist derzeit nicht klar, welche Zahlen, wo, wie und ab wann ausgewiesen werden müssen. Seien wir gespannt, was definitiv zur Anwendung kommen wird.
Standortbestimmung vornehmen
Die Herausforderungen für die Pensionskassen und die involvierten Personen sind gross und tendenziell zunehmend. Es stellt sich nun die Frage, was beachtet werden muss, wenn eine Pensionskasse entscheidet, die Selbständigkeit aufzugeben und sich einer Sammelstiftung anzuschliessen.
Diese Fragen kann sich auch ein KMU stellen, welches im Moment einer Vorsorgelösung angeschlossen ist und ebenfalls eine Standortbestimmung vornehmen will. Ausserdem kann eine optimierte Pensionskassenlösung markant und nachhaltig die Kosten eines Unternehmens senken.
So sind die Prämienunterschiede zwischen
den Pensionskassen-Sammelstiftungen weiterhin enorm. So können ohne weiteres aufgrund einer Standortbestimmung bei den Risiko-, Zusatz- und Verwaltungskosten über 30 Prozent eingespart werden.
Wichtig ist, dass man eine solche Standortbestimmung als Projekt plant. Die Überprüfung, Ausschreibung und Optimierung beansprucht viel Zeit und kann ohne weiteres ein halbes Jahr oder länger dauern. Unternehmen, welche ihr Sparpotenzial so rasch als möglich nutzen wollen, müssen deshalb jetzt mit der Planung beginnen. In der obenstehenden Checkliste erhalten Sie 10 Fragen und Hinweise, welche Ihnen helfen, eine geeignete Vorsorgelösung zu finden.
Checkliste Vorsorgeanalyse
1. Wann kann die bestehende Vorsorgelösung gekündigt werden? Meist ist der jeweilige Kündigungstermin der 30. Juni des laufenden Jahres (auf Ende Jahr). Manchmal ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart, eventuell sind Sie sogar in langjährigen Vertragslaufzeiten «gefangen». Auf welchen Termin hat der Stiftungsrat entschieden, sich einer Sammelstiftung anzuschliessen?
2. Hat sich Ihr Unternehmen verändert? Entspricht der bestehende Vorsorgeplan noch den Bedürfnissen der heutigen Mitarbeitenden? Wird ein zusätzlicher Kaderplan benötigt?
3. Der Vorsorgeanbieter selbst ist ein wichtiges Kriterium: Wie ist er organisiert? Sind die Risiken Tod, Invalidität und Alter rückversichert? Wie ist der aktuelle Deckungsgrad? Werden diese Angaben aktuell und verständlich auf der Website und im Geschäftsbericht aufgeführt?
4. Beim Vorsorgekapital geht es um das vorgesorgte Sparkapital Ihrer Mitarbeitenden. Wie sind die Anlagestrategie, die Performance und die Risiken? Wie wird über die Anlagen informiert?
5. Es sollten mehre Offerten eingeholt werden. Für die Offertenanfrage sollten die aktuellsten Personaldaten (Leistungs- und Kostenübersichten) sowie der detaillierte Vorsorgeplan verwendet werden.
6. Wie ist die Zahlungsmodalität für die Prämien? Sehr geläufig sind jährlich vorschüssige Zahlungen, welche im Januar zu leisten sind. Schonender für die Liquidität sind monatlich nachschüssige Zahlungen.
7. Wie sind die Vertragslaufzeiten? Werden einjährige Vertragslaufzeiten angeboten, dreijährige oder noch längere?
8. Nach Erhalt der Offerte gilt es diese auf deren Vergleichbarkeit zu prüfen: Stimmen die Personal- und Berechnungsdaten überein? Sind die Lohnsummen identisch, die Sparprämien einzeln aufgeführt, die Risikoprämien ersichtlich? Sind die Beiträge für den Sicherheitsfonds, die Verwaltungskosten und die Teuerung ausgewiesen? Gerade diese letztgenannten Beiträge werden oft in den Vergleichsofferten nicht aufgeführt, damit der Anbieter günstig erscheint!
9. Mit welchem Zinssatz wurde das Alterskapital projiziert? Welcher Umwandlungssatz kommt für die Altersrente zur Anwendung? Da der Offertenvergleich anspruchsvoll und zeitaufwendig ist, stellt sich die Frage, ob ein Makler/Broker die Ausschreibung übernimmt.
10. Veränderungen in der Vorsorge führen immer wieder zu Verunsicherungen bei den Mitarbeitenden. Eine sehr gute und vertrauensbildende Massnahme ist die umfassende Information der Mitarbeitenden über den anstehenden Wechsel. Führen Sie eine Information durch und verlangen Sie, dass ein Vertreter der neuen Vorsorgeeinrichtung Rede und Antwort steht.