Interpharma ist über die heutige Unterzeichnung des sektoriellen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Inspektionsergebnissen zwischen der Schweiz und den USA (GMP MRA) hocherfreut. Das Abkommen, für das Interpharma sich in den vergangenen Jahren stark und dezidiert eingesetzt hat, ist ein wichtiger Erfolg für den Produktionsstandort und die Versorgungssicherheit in der Schweiz. Denn: Das Abkommen verringert administrative Hürden zwischen der Schweiz und den USA erheblich und es stärkt den Handel und die Resilienz der globalen Lieferketten. An den geltenden Zulassungsregeln für Arzneimittel ändert das Abkommen nichts.
Die USA sind nach der EU der zweitwichtigste Handelspartner für die forschenden pharmazeutischen Firmen in der Schweiz: Ihr Anteil an den Schweizer Gesamtexporten pharmazeutischer Produkte (109 Milliarden Franken) betrug 2021 26 Prozent; der Anteil an den Importen (41 Milliarden Franken) 10 Prozent. Entsprechend ist das heute von der Schweiz in Washington D.C. unterzeichnete sektorielle Abkommen im Bereich der guten Herstellungspraktiken ein wichtiger Erfolg, für den Interpharma sich in den letzten Jahren stark und dezidiert eingesetzt hat.
René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma, erklärt: „Unser Engagement hat sich gelohnt. Wir sind dem Bundesrat sehr dankbar, dass er dieses für den Produktionsstandort Schweiz wichtige Abkommen vorangetrieben und heute unterzeichnet hat. Gerade im aktuell immer schwieriger werdenden Umfeld ist es ein gutes Zeichen für den Produktionsstandort Schweiz.“
Abbau von Handelshemmnissen schafft gleich lange Spiesse
Durch das Abkommen werden nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut: So können die Schweiz und die USA – zwei Staaten mit hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards – im Bereich der „Guten Herstellungspraktiken“ auf kostenintensive gegenseitige Inspektionen von Produktionsstätten verzichten. Die Zulassungsbehörden Swissmedic und die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) erhalten die Inspektionsergebnisse des Partners und bewerten die Qualität des Herstellungssystems der Herstellerfirmen auf dieser Grundlage. Die geltenden regulatorischen Anforderungen für die Zulassung der Arzneimittel in der Schweiz bzw. in den USA bleiben von dieser Vereinfachung unberührt.
Das Abkommen stärkt die Attraktivität des Produktionsstandortes Schweiz und verbessert die Rahmenbedingungen für den Handel zwischen der Schweiz und den USA. Davon profitiert die Stabilität der Lieferketten und somit die Versorgungssicherheit. Zudem erhält die Schweiz im betroffenen Bereich gleich lange Spiesse wie die EU und das Vereinigte Königreich, die bereits vergleichbare Abkommen mit den USA abgeschlossen haben.
René Buholzer erklärt weiter: „Das sektorielle Abkommen mit den USA ist für den Pharmastandort Schweiz ein wichtiger Schritt, um konkurrenzfähig zu bleiben. Damit wird die Versorgung mit Arzneimitteln gestärkt und es werden Ressourcen frei, die nun in Forschung und Entwicklung fliessen können.“
Abkommen CH – USA (Foto: studiocasper)