Der Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute vsi (nachfolgend vsi genannt) stellt den verbandseigenen «Code of Conduct» (nachfolgend CoC genannt) vor. Mit den darin verankerten Haltungsvorgaben stärkt der vsi ab 1. Dezember 2020 den Interessensschutz von Gläubiger*innen, schützt Konsument*innen und verhindert Missbrauch. Aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Liquiditätserhaltung von Unternehmen, berücksichtigt der CoC die Einhaltung der Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes SchKG. Zugleich macht der vsi damit auch klare Vorgaben, welche Grundsätze seine Mitglieder in der Berufsausübung einzuhalten haben.
Pflicht und Eigeninitiative
Die Mitglieder des vsi bearbeiten schweizweit jährlich rund fünf Millionen Inkassofälle und leisten damit einen essentiellen Beitrag zur Erhaltung der überlebensnotwendigen Liquidität von Unternehmen. Diese Tatsache geht aufgrund der meist kritisch betrachteten Inkassoarbeit oft vergessen. Vorgeworfen werden der Branche häufig die Vorgehensweise in der Fallbearbeitung und die Praktiken bei der Belastung von Gebühren. Der vsi will mit dem CoC seine Mitglieder künftig stärker in die Pflicht nehmen und setzt so die Inkassobranche als Ganzes unter konkreten Handlungsdruck. Dies zur Bedeutungssteigerung ethisch korrekter Inkassomassnahmen in der Schweizer Wirtschaft.
Die Vorgaben im CoC
Der CoC zeigt grundsätzliche Handlungsanweisungen sowie mögliche Konsequenzen der Nichtbefolgung, wie beispielsweise bei Hausbesuchen, Drohgebärden oder belästigender Telefonfrequenz. Auch macht der CoC Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit Gebühren und des Verhaltens bei bestrittenen Forderungen. Zuletzt nimmt der vsi seine Mitglieder mit dem CoC in die Verantwortung bei Stundungsgesuchen insolventer Konsument*innen. Wer eine aktuelle Zahlungsunfähigkeit zum Beispiel durch eine Steuerveranlagung nachweisen kann, ist für mindestens ein Jahr vom Forderungseinzug zu befreien.
Konfliktfelder umgehen
Dass sich Inkassodienstleister an geltendes Recht halten müssen, ist selbstverständlich. Gesetze vermögen in der Regel aber nicht alle Eventualitäten abzudecken oder gar zu regulieren. Daher verpflichtet der vsi sich und seine Mitglieder mit dieser Selbstregulierung gegenüber denjenigen Konfliktfeldern, die der Gesetzgeber aufgrund ihrer teils abstrakten Natur bewusst nicht spezifisch regelt. Der CoC dient somit als Regelwerk und Leitfaden, und beschreibt die korrekte Vorgehensweise in allen relevanten Punkten.
Ein gemeinsames Ziel
Der vsi hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit Konsument*innen einen neuen Branchenstandard zu definieren. Der CoC ist zum einfacheren Verständnis daher aus deren Perspektive formuliert. Die neue Massnahme tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und ist für alle Mitglieder des vsi verbindlich. Wer das Vorgehen eines vsi-Mitglieds beanstanden möchte, wendet sich in einem ersten Schritt an das Inkassounternehmen selbst. Sollte dabei die angestrebte gemeinsame Lösung nicht gefunden werden, beurteilt danach eine neutrale Ombudstelle sowohl den Fall wie auch Vorgehen des betroffenen Unternehmens auf Basis des CoC. Mitgliedsunternehmen, welche sich entgegen der CoC-Vorgaben verhalten, mahnt der vsi in einem ersten Schritt ab und setzt eine Frist zur Lösung der Situation. Wer nicht zur Lösung beiträgt oder gar im Wiederholungsfall beanstandet wird, muss mit Sanktionen bis hin zum Verbandsausschluss rechnen.