Schätzungen gehen davon aus, dass es in der Schweiz über eine Viertelmillion Fahrzeuge gibt, die als Young-, beziehungsweise Oldtimer gelten. Youngtimer sind Autos, die zwischen 20 und 25 Jahre alt sind, als Oldtimer gelten Autos ab 30 Jahren. Insbesondere der Markt für Youngtimer wächst, denn auch jüngere Autofahrer entdecken den Charme der automobilen Vergangenheit und die Oldtimer von morgen. Logisch, dass auch immer mehr spezifische Versicherungslösungen für die entsprechenden Fahrzeugkategorien nachgefragt waerden.
Normale Versicherungen machen nämlich keinen Unterschied zwischen Old-, Youngtimer und Alltagsauto. Sie verlangen für ein historisches Fahrzeug, das nur gelegentlich gefahren wird, genauso viel wie für ein Auto, das täglich auf die Strasse muss. Nicht aber die BELMOT® SWISS. So deckt René Grossenbacher, Inhaber der BELMOT® SWISS, der seit bald 20 Jahren Oldtimer-Fahrzeuge versichert, mit der ersten All-Risk-Versicherung für Oldtimer so gut wie alle denkbaren Gefahren ab -– weit über die übliche Vollkasko hinaus.
GESCHÄFTSFÜHRER: Was wird durch die All-Risk-Versicherung abgedeckt?
René Grossenbacher: Mit wenigen Ausnahmen sind alle Gefahren versichert, welchern das Fahrzeug ausgesetzt ist. Konkret bietet unsere All-Risk-Versicherung eine Grunddeckung wie unter Teilkasko-Versicherung und deckt Kollisionsschäden gemäss Vollkaskoversicherung. Zusätzlich – und das ist einzigartig -– sind sämtliche mechanische Schädigungen des Fahrzeuges versichert, wie zum Beispiel versehentliches Verschalten, Beschädigung der Aufhängung nach dem Durchfahren eines Schlagloches, etc.
Benötigt jedes Fahrzeug eine eigene Police?
Nein. Die All-Risk-Versicherung bietet dem Oldtimer-Besitzer die Möglichkeit, alle seine Klassiker und Liebhaberfahrzeuge mit einer einzigen Police zu decken, egal, ob die Fahrzeuge regelmässig oder an Rallyes gefahren werden, oder sich zerlegt in einer Werkstatt befinden. Mit der BELMOT® SWISS-All-Risk-Versicherung kann man ausserdem das ganze Jahr hindurch so günstig fahren, dass man sich das Abmelden im Winter sparen kann.
Was passiert, wenn ein Young-/Oldtimer bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall Totalschaden erleidet?
Bei einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall muss der Haftpflichtversicherer des Schädigers für den Schaden am Fahrzeug aufkommen. Bei einem Totalschaden erfolgt die Entschädigung zum sogenannten Zeitwert. Die eine Gesellschaft versteht allerdings unter dem Zeitwert den Marktwert, den das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles hatte. Andere wiederum gehen vom effektiven Zeitwert aus, welcher viel tiefer als der Marktwert ist. Die BELMOT® SWISS Oldtimer-Kaskoversicherung übernimmt in solchen Fällen die Differenz zwischen der Zahlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers und der bei der BELMOT® SWISS, gemäss Vertrag, versicherten Summe.
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