Die Corona-Pandemie hat zu einer enormen Ausweitung der Heimarbeit geführt. Für Arbeitgeber gibt es einiges zu beachten, damit sie ihre Beschäftigten guten Gewissens von zu Hause aus arbeiten lassen können. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten der Arbeitgeber trägt und welche gesetzlichen Regelungen es dazu gibt.
Welche Voraussetzungen müssen Arbeitgeber schaffen, um ihren Mitarbeitern Home Office zu ermöglichen?
Grundsätzlich ist die Arbeitgeber nicht befugt, Home Office einseitig anzuordnen. Genauso wenig besteht ohne vertragliche Grundlage für Arbeitnehmer ein Recht auf Heimarbeit. Für Home Office ist zunächst einmal eine nähere Vereinbarung zwischen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erforderlich. Erst durch eine solche Vereinbarung kann die Arbeitnehmer beispielsweise ihre privaten Endgeräte für die Arbeit in den eigenen vier Wänden nutzen. Arbeiten Beschäftigte mit ihren eigenen Geräten, muss die Arbeitgeber den Datenschutz sowie Informationssicherheit durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, beispielsweise in Form eines verschlüsselten Datentransfers.
Neben datenschutzrechtlichen Bestimmungen sollten in einer Home-Office-Vereinbarung auch Punkte zur Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Arbeitszeit nicht fehlen. Das liegt ganz im Interesse der Arbeitgeber, denn Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften können Bußgelder nach sich ziehen.
Was gilt für mobiles Arbeiten?
Für das Arbeiten von zu Hause gilt die Arbeitsstättenverordnung, nicht jedoch für mobiles Arbeiten, da diese Form des Arbeitens ohne einen festen Bildschirmarbeitsplatz in den privaten Räumlichkeiten der Mitarbeiter auskommt. Stattdessen arbeiten Beschäftigte unterwegs oder abwechselnd bei verschiedenen Kunden. Auch in diesem Fall ist die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Das beinhaltet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu unterweisen. Wer etwa viele Stunden am Tag an einem 13 Zoll großen Tablet arbeitet, hält vermutlich nicht die Bildschirmarbeitsplatzverordnung ein und riskiert Nackenschmerzen oder Haltungsstörungen. Die Grundpflicht der Arbeitgeber, Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren oder Schäden zu schützen, gilt auch für das mobile Arbeiten.
Worauf muss der Arbeitgeber bei der Einrichtung des Home Office achten?
Damit eine Arbeitnehmer im Home Office arbeiten kann, ist zunächst eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung seitens der Arbeitgeber notwendig, durch die spezifische Gefährdungen des Arbeitsplatzes ermittelt und dokumentiert werden. Für die Besichtigung des häuslichen Arbeitsplatzes benötigt die Arbeitgeber von der Arbeitnehmer das ausdrückliche Zutrittsrecht. Alternativ lassen sich die häuslichen Umstände mithilfe einer Erfragung ermitteln.
Zu den typischen Gefährdungen zählt etwa die Benutzung von Stühlen und Tischen, die eine schlechte Sitzhaltung begünstigen und deshalb zu Rückenproblemen führen können. Um diesem Risiko zu begegnen, sollten möglichst ergonomische Büromöbel zur Verfügung gestellt werden, die zur Körpergröße passen. Entsprechende Büromöbel, die den aktuellen Arbeitsplatzvorschriften entsprechen, finden Arbeitgeber bei den Experten des Büro- und Betriebsausstatters gaerner. Dabei geht es nicht nur um den Schreibtisch, sondern insbesondere auch um einen passenden Bürostuhl. Im Gegensatz zu Sessel, Küchenstuhl und Hocker helfen Bürostühle dabei, dauerhaft konzentriert in gerader Haltung zu arbeiten. Nicht zu vernachlässigen ist die technische Ausstattung im Home Office: Externe Geräte wie Maus und Tastatur helfen dem Arbeitnehmer dabei, eine günstige Sitzhaltung einzunehmen. Zwischen den Augen und dem Bildschirm sollte auf jeden Fall genügend Abstand sein. Idealerweise befindet sich die Oberkante des Bildschirms auf Höhe der Augen. Ein ebenso wichtiger Punkt ist die richtige Beleuchtung. So empfiehlt es sich, seitlich zum Fenster zu sitzen, sodass das Licht nicht blendet oder spiegelt. Für den Fall von Unklarheiten bietet es sich an, dass die Arbeitgeber die Hinweise zur Nutzung der Arbeitsmittel und zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer aushändigt.
Auch wenn ein Großteil der Arbeitnehmer nun im Home Office arbeitet, bedeutet dies nicht, dass das traute Heim ein unregulierter Raum wäre. Dadurch profitieren letztlich auch die Beschäftigten, denn nur wenn sie die gesundheitlichen Standards einhalten, können sie dauerhaft so produktiv arbeiten und gesund bleiben wie die Beschäftigten im Betrieb.